Verordnung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1. Juli 2026
Die Bundesregierung verordnet aufgrund
Der aktuelle Rentenwert beträgt ab dem 1. Juli 2026 42,52 Euro.
Der Ausgleichsbedarf beträgt ab dem 1. Juli 2026 1,0000.
Der allgemeine Rentenwert in der Alterssicherung der Landwirte beträgt ab dem 1. Juli 2026 19,63 Euro.
(1) Der Anpassungsfaktor für die zum 1. Juli 2026 anzupassenden Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Sinne des § 44 Absatz 4 und des § 95 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch beträgt 1,0424.
(2) Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2026 für Versicherungsfälle, auf die § 44 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 482 Euro und 1 916 Euro monatlich.
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.