(+++ Textnachweis ab: 24. 4.1964 +++)
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
1Das Abkommen wird vom Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes vom 14. August 1952 (BGBl. I S. 446) an (§ 375 des Lastenausgleichsgesetzes) angewendet.
2Für die Anwendung der §§ 266, 272, 273, 280 und 282 des Lastenausgleichsgesetzes gilt das Abkommen vom 1. Juni 1961 an.
Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt.