Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016
Auf Grund des § 361 Nummer 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Der Umlagesatz für das Kalenderjahr 2016 beträgt 0,12 Prozent.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Der Bundesrat hat zugestimmt.