Genehmigungsverfahrensbeschleunigungsgesetz – GenBeschlG

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren

Redaktionelle Anmerkungen

(+++ Textnachweis ab: 19. 9.1996 +++)

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Vor Inkrafttreten dieses Gesetzes begonnene Genehmigungsverfahren werden nach den Vorschriften dieses Gesetzes weitergeführt.

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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