Gesetz zur Vereinheitlichung und Änderung familienrechtlicher Vorschriften
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1962 in Kraft; Artikel 9 II.
2Nr. 6 tritt jedoch am Tage nach der Verkündung in Kraft.