BAS-Prüfungsordnungsermächtigungsverordnung – BASPOErmV

Verordnung zur Ermächtigung zum Erlass von Prüfungsordnungen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung

Auf Grund des § 47 Absatz 3 Satz 2 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 2 des Berufsbildungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920) verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Bundesamt für Soziale Sicherung als zuständige Stelle im Bereich des öffentlichen Dienstes für die Aus- und Fortbildung in der Sozialversicherung nach § 73 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes wird ermächtigt, innerhalb seines Aufgabenbereichs Prüfungsordnungen durch Rechtsverordnung nach Maßgabe des § 47 Absatz 3 Satz 1 und des § 56 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 47 Absatz 3 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes nach Genehmigung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu erlassen.

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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