(1) 1Die Soll- und Isteinnahmen sind nach folgenden Konten zu gliedern:
2
(2) Der Saldo der vorigen Rechnung ist als jeweiliger Anfangsbestand vorzutragen.
(3) 1Die Gliederung der Ausgaben erfolgt nach folgenden Konten:
2
(4) Ist zur Umsatzsteuer optiert worden, so sind Umsatzsteueranteile und Vorsteuerbeträge gesondert darzustellen.