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Gesetz zur Anpassung von Rechtsvorschriften an veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung – ZustAnpG

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Die Erlaubnis zur Bekanntmachung einer Neufassung nach § 3 Abs. 1 oder Abs. 3 gilt entsprechend für Gesetze und Rechtsverordnungen, die durch die Siebente Zuständigkeitsanpassungs-Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden sind.

Geändert durch Art. 7 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25