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Verordnung über die im Rahmen der Produktionsregelung für Zucker zu erhebenden Abgaben – ZuckProdAbgV 1983

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Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union über die Regelungen im Rahmen der Umstrukturierung der Zuckerindustrie und über die Erhebung von Abgaben für

1.
die innerhalb und außerhalb von Produktionsquoten hergestellten oder gewonnenen Zucker- und Isoglukosemengen und
2.
die auf das folgende Wirtschaftsjahr übertragenen Zuckermengen.

Neugefasst durch Bek. v. 9.11.2006 I 2596;
zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 2.6.2014 I 700
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25