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Verordnung zur Aufhebung der Zucker-Mindestlagerabgaben-Verordnung – ZuckMindLgAbgVAufhV

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Auf Sachverhalte, die vor dem 31. Juli 2002 entstanden sind, ist die in § 1 genannte Verordnung weiter anzuwenden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25