ZSDigRentÜGremV
print
Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht – ZSDigRentÜGremV
arrow_left
§ 15 Inkrafttreten
anchor
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung