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Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Post und Telekommunikation – ZOVers-BMPT

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(1) Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

(2)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25