(1) 1Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Zimmerer-Handwerk.
2Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
(2) 1Als Situationsaufgabe sind zwei der nachfolgend aufgeführten Aufgaben, in jedem Fall die Aufgabe nach Nummer 3, auszuführen:
(3) Bei der Gesamtbewertung der Situationsaufgabe hat die Aufgabe nach Nummer 1 oder 2 gegenüber der Aufgabe nach Nummer 3 das doppelte Gewicht.