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Prüfungsordnung nach § 10 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde – ZHG§10PrO

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1Das Gesuch um Zulassung zur Hauptprüfung ist bei dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis spätestens 15. Januar oder 15. Juli einzureichen.
2Verspätet eingereichte Gesuche werden nur bei ausreichender Begründung berücksichtigt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25