print

Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien – YUGStrGHG

arrow_left

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 10.12.2019 I 2128
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25