WZG§4ITABek
print
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes – WZG§4ITABek
arrow_left
Anlage Italienische Prüf- und Gewährzeichen
anchor
(Fundstelle: BGBl. I 1962, 480)
(Inhalt: nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen)
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
Impressum
Datenschutzerklärung