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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes – WZG§4IRQ/CYPBek

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Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a desselben Gesetzes wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen

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der International Joint Commission (Anlage 3)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26