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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes – WZG§4UpaepBek

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1Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der

Postunion für den Amerikanischen Kontinent, Spanien und Portugal
(Anlage)
von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
2

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1990 (BGBl. I S. 1006).

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25