(+++ Textnachweis ab: 29. 6.1983 +++)
1Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen der Internationalen Fernmeldesatellitenorganisation "INTELSAT" (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.
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2Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 19. Januar 1983 (BGBl. I S. 47, 433).
Der Bundesminister der Justiz
1Bezeichnungen