print

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes – WZG§4CANBek

arrow_left arrow_right

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage 2 wiedergegebenen Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen des Intergovernmental Bureau for Informatics von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25