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Wohnungsunternehmen-Solvabilitätsverordnung – WuSolvV

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Derivative Adressenausfallrisikopositionen sind Derivate nach § 19 Absatz 1a des Kreditwesengesetzes mit Ausnahme von Stillhalterverpflichtungen aus Optionen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26