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Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung – WuSolvV

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1Ein operationelles Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen, von Menschen oder infolge externer Ereignisse eintreten.
2Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25