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Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung – WuSolvV

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Der marktbewertete Wiedereindeckungsaufwand ist

1.
der gegenwärtige potenzielle Wiedereindeckungsaufwand nach § 39 zuzüglich
2.
der künftig zu erwartenden Erhöhung des gegenwärtigen potenziellen Wiedereindeckungsaufwands nach § 40, wenn es sich nicht um einen währungsgleichen Zinsswap ohne Festzinsteil handelt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25