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Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus – WTO

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Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25