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Verordnung zur Anpassung von Zuständigkeiten der Wasser- und Schiffahrtsdirektionen an die Neuordnung der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes – WSVZustNeuOV

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(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1976 in Kraft.

(2)

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25