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Gesetz über die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung des Prospekts, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist – WpPG
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§ 32 (weggefallen)
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Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 28.11.2024 I Nr. 377
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