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Gesetz zu den Verträgen vom 14. Dezember 1989 des Weltpostvereins – WPostVtr1989G

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(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem die Verträge des Weltpostvereins für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25