print

Verordnung über die Erstreckung von Recht der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebiets auf dem Gebiet der Wertpapierbereinigung und des Kapitalverkehrs auf die Länder Baden, Rheinland-Pfalz, Württemberg-Hohenzollern und den bayerischen Kreis Lindau – WPapBerErstrV

arrow_left

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25