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Wohnungsfürsorge-Zinssenkungsverordnung 1986 – WoZSenkV 1986

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Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes in Verbindung mit § 125 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes auch im Land Berlin.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25