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Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiete des Wohnungswesens und des Städtebaus – WoStichPrG 1972

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Die Wohnungsstichprobe erstreckt sich im Bundesdurchschnitt auf höchstens 1 vom Hundert der Gebäude mit Wohnraum.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25