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Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens – WoStichPrG

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Die Wohnungsstichprobe wird mit einem Auswahlsatz von 1 vom Hundert der Gebäude mit Wohnraum durchgeführt.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25