(1) 1Empfänger der Förderung ist
(2) Soweit Fördermittel an einen Bauträger vergeben werden, ist die Vergabe mit der Auflage zu verbinden, dass der Bauträger den geförderten Wohnraum zu angemessenen Bedingungen dem Erwerber alsbald zur Selbstnutzung überträgt.
(3) 1Die Gewährung von Fördermitteln setzt voraus, dass