1Gewählt sind die Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben.
2Muss der zu Wählende Arbeitnehmer des Unternehmens sein (§ 4 des Gesetzes), so sind die Bewerber gewählt, die diese Voraussetzung erfüllen und die meisten Stimmen erhalten haben.
3Bei Stimmengleichheit entscheidet jeweils das Los.