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Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen – WoBauG2ÄndG

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Die §§ 1 bis 5 gelten nicht für verlorene Zuschüsse, die wegen ihrer Unzulässigkeit nach anderen Vorschriften zurückzuerstatten sind.

Zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 9 G v. 19.6.2001 I 1149
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25