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Gesetz zur Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, anderer wohnungsbaurechtlicher Vorschriften und über die Rückerstattung von Baukostenzuschüssen – WoBauG2ÄndG

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Die Regierung des Saarlandes wird ermächtigt, das Wohnungsbaugesetz für das Saarland in der geltenden Fassung und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

Zuletzt geändert durch Art. 7 Abs. 9 G v. 19.6.2001 I 1149
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25