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WoBauG1/2ÄndG
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Gesetz zur Änderung des Ersten Wohnungsbaugesetzes und des Zweiten Wohnungsbaugesetzes – WoBauG1/2ÄndG
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Art 5
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Dieses Gesetz gilt nicht im Saarland.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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