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Viertes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes – WHGÄndG 4

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Der Bundesminister des Innern wird ermächtigt, den Wortlaut des Wasserhaushaltgesetzes in der geltenden Fassung bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25