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Gesetz zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – – WGemRefKiVtrG

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

1Dem in Hannover und Berlin am 11. und 14. April 2014 unterzeichneten Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen – Körperschaft des öffentlichen Rechts – wird zugestimmt.
2Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Absatz 2 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25