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Art I bis VII
Art VIII
(weggefallen)
Art VIII
Art IX
(3) Sofern in diesem Gesetz mit Bezug auf den zivilen Ersatzdienst verwendete Bezeichnungen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch ein anderes Gesetz geändert werden, treten die entsprechenden neuen Bezeichnungen an ihre Stelle.
Art X
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.