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Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts – WDNeuOG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Art I bis VII

Art VIII
(weggefallen)

Art VIII

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Art IX

(3) Sofern in diesem Gesetz mit Bezug auf den zivilen Ersatzdienst verwendete Bezeichnungen vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes durch ein anderes Gesetz geändert werden, treten die entsprechenden neuen Bezeichnungen an ihre Stelle.

Art X
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung in Kraft.

Geändert durch Art. 2 G v. 16.8.2001 I 2093
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25