print

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung – WBOZustAnO 2013

arrow_left arrow_right

1Diese Anordnung tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Anordnung vom 4. April 2007 (BGBl. I S. 497), außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25