α
WasVersStatV
print
Verordnung über die Statistik in der öffentlichen Wasserversorgung und im öffentlichen Abwasserwesen – WasVersStatV
arrow_left
§ 6
link
anchor
Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
Impressum
Datenschutzerklärung