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Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost – WaStrSchlBetrZV 2013

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1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost vom 5. Dezember 1995 (VkBl.
31995 S. 770) außer Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26