1Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
2Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Betriebszeiten der Schleusen und Hebewerke an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost vom 5. Dezember 1995 (VkBl.
31995 S. 770) außer Kraft.