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Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht – WAStAÜStVtr

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Die in Artikel 2 genannten Beschäftigten werden am Dienstort Berlin übernommen.

Der Staatsvertrag ist gem. § 3 iVm Bek. v. 12.4.2019 I 496 am 1.1.2019 in Kraft getreten
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25