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Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschiffahrtsstraßen – WasMotRV

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Wassermotorräder dürfen nur auf befestigten Zugängen, wie Slipanlagen oder Rampen, oder mittels geeigneter Kranvorrichtungen zu Wasser gelassen oder aus dem Wasser herausgenommen werden.

Zuletzt geändert Art. 6 V v. 23.7.2024 I Nr. 253
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25