WasKwVÄndG
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Gesetz zur Änderung der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken – WasKwVÄndG
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§ 6
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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26
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