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Verordnung über die Höhe der Maut für die Benutzung des Warnowtunnels – WarnowMautHV

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1Die Mauterhebung beginnt mit dem Tag der Freigabe der in § 1 genannten Strecke für den öffentlichen Verkehr.
2Der in Satz 1 genannte Tag wird vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25