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Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen – WahlO Post

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Haben die Beamtinnen und Beamten auf die Bildung einer eigenen Gruppe verzichtet, findet die Wahlordnung mit der Maßgabe Anwendung, dass das Wahlausschreiben (§§ 3, 31 und 36 Abs. 3 Wahlordnung) zusätzlich die Angabe zu enthalten hat, dass die Beamtinnen und Beamten auf die Bildung einer eigenen Gruppe verzichtet haben.

Geändert durch Art. 3 V v. 8.10.2021 I 4640
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25