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Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin – Wabau-AusbV 2004

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1Der Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin wird staatlich anerkannt.
2Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, ist er ein Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes.
3Im Übrigen ist er ein Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25