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Vermögenszuordnungszuständigkeitsübertragungsverordnung – VZOZÜV

Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten der Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektionen in den neuen Ländern nach dem Vermögenszuordnungsgesetz auf das Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen

Link zum vollständigen Text der Vorschrift

Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26