print

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten – VwFAngAusbV 1999

arrow_left arrow_right

(1) 1Die Ausbildung dauert 36 Monate.
2Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung.
3Die Ausbildung in den Fachrichtungen dauert jeweils 12 Monate.

(2) Es kann zwischen den Fachrichtungen

1.
Bundesverwaltung,
2.
Landesverwaltung,
3.
Kommunalverwaltung,
4.
Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern und
5.
Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
gewählt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25